Allgemeine Geschäftsbedingungen für heise business services
der Heise Medien GmbH & Co. KG
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Für sämtliche mit der Heise Medien GmbH & Co. KG (im folgenden „Heise“) geschlossenen Verträge über das Sortiment von Heise Business Services, erreichbar unter https://business-services.Heise.de , gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“). Sollen zusätzlich zu dem Sortiment von Heise Business Services die Schaltung von Online-Werbung beauftragt werden, gelten für diese zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Werbung, abrufbar unter https://mediadaten.heise.de/home/agbs/
Die unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens Heise führt nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. Heise schließt vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, einen Vertrag mit dem Kunden grundsätzlich auf der Grundlage seiner AGB.
Heise ist berechtigt die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Dazu wird Heise seinen Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens einen Monat vorher, über die Änderung unterrichten. Dies geschieht für gewöhnlich durch einen Hinweis in den Auftragsbestätigungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die unter Heise Business Services unterschiedlichen angebotenen Werbelösungen für Industrieinformationen. Diese können aus einem oder mehreren der genannten Produkte bestehen: Partnerzone, Webcast, Live Chat, Whitepaper, eLearning und Microweb. Je nach Vertragsgegenstand werden Leads, Views oder Hostings Inhalt der Leistung von Heise.
Heise ist berechtigt Dritte mit der Erbringung von Teilleistungen der Werbelösungen zu beauftragen.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zwischen Heise und dem Kunden kommt durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrages durch Heise zustande. Auch bei mündlicher oder fernmündlicher Bestätigung liegen die AGB zugrunde.
Die Abrechnung erfolgt anhand der jeweiligen für die Werbeleistung festgelegten Werte wie Views für eine Partnerzone, Leads für Whitepaper und Webcasts oder Downloads beim Whitepaper Hosting. Sollte die Leadgenerierung dem Angebot nicht zu Grunde liegen, wird von Heise eine bestimmte Anzahl von Abrufen garantiert, auf deren Basis die Abrechnung erfolgt.
Von einem Vertragsschluss ausgeschlossen sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
§ 4 Terminverschiebung, Stornierung
Soweit vertraglich keine Vereinbarungen über Stornierungsbedingungen zwischen den Parteien vertraglich geschlossen wurden, gelten für Leistungen dieser AGB, die nachfolgenden Stornierungsbedingungen. Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Bei Stornierung eines Webcasts:
– Bis sechs Wochen vor Studiotermin fallen keinen Stornierungsgebühren an. Jedoch werden dem Kunden die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt (das können beispielsweise Agenturkosten für bereits beauftragte Werbemittel, Stornokosten für ggfls. anfallende Reisebuchungen oder Analysten/Moderatoren-Buchungen sein.
– Bis vier Wochen vor Studiotermin fallen für den Kunden 50 % des laut Vertrag zu zahlenden Preis als Stornierungskosten an.
– Ab vier Wochen vor Studiotermin hat der Kunde den vollen laut Vertrag zu zahlenden Preis als Stornierungskosten zu entrichten.
Erkrankt der Sprecher/Experte des Kunden und ist kurzfristig kein Ersatz zu beschaffen, ist eine einmalige Verschiebung des Webcasts möglich. Ein Ersatztermin wird im gegenseitigen Einvernehmen geplant. - Bei Stornierung einer Partnerzone, Microweb oder eLearning:
– Bei Stornierung ab Buchung fallen keine Stornierungsgebühren an.
– Bis zwei Wochen vor dem Starttermin fallen für den Kunden 50% des laut Vertrages zu zahlenden Preis als an.
– Ab zwei Wochen vor dem Starttermin hat der Kunde den laut Vertrag insgesamt zu zahlenden Preis als Stornierungskosten zu entrichten. - Bei Stornierung eines Live Chats:
– Bei Stornierung ab Buchung fallen keine Stornierungsgebühren an.
– Bis sieben Tage vor dem geplanten Livetermin fallen für den Kunden 75 % des laut Vertrages zu zahlenden Preises an.
– Ab sieben Tage vor dem Starttermin hat der Kunde den laut Vertrag insgesamt zu zahlenden Preis als Stornierungskosten zu entrichten. - Bei Stornierung einer Whitepaper Leadgenerierungs Kampagne
– Bei Stornierung ab Buchung fallen keine Gebühren an.
– Bei Stornierung bis einen Tag vor dem in der Buchung angegebenen Startdatum der Kampagne fallen für den Kunden Stornierungskosten in Höhe von 10 % des laut Vertrag insgesamt zu zahlenden Preises an. Dem Kunden bleibt in jedem der vorgenannten Fälle der Nachweis vorbehalten, dass Heise kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Nachlasserstattung:
Kann ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt werden, die Heise nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an Heise zu erstatten.
Der Kunde hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, einen Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbelösung innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zum Nachlass von vorneherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
§ 6 Bereitstellen und Bearbeitung der Informationen
Der Kunde garantiert, dass er die erforderlichen Industrieinformationen vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form anliefert, so dass Heise die gelieferten Informationen prüfen und bei Bedarf überarbeiten kann, bevor diese in einem Content Management System angelegt werden.
§ 7 Ablehnungsbefugnis
Heise behält sich vor, Werbelösungen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für Heise wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die in der Werbeleistung beworbene Ziel-URL gegen einen der oben genannten Ausschlussgründe verstößt. Insbesondere werden bei der Werbeleistung Whitepaper die gelieferten Industrieinformationen auf Tauglichkeit im Hinblick auf Aktualität, Relevanz, Umfang, Verfügbarkeit geprüft.
Die Zurückweisung wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt geänderte Industrieinformationen für die ausgewählte Werbeleistung bereitzustellen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Kunden nach Nachweis durch Heise in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Rechtegewährleistung
Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Verwendung der Industrieinformationen erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt Heise von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmung entstehen können. Ferner wird Heise von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde verpflichtet sich, Heise nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Kunde überträgt Heise sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.
§ 9 Gewährleistung von Heise
Heise gewährt im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Widergabe der Werbeleistung.
Dies gilt jedoch nicht für unwesentliche Fehler. Ein solcher liegt vor, insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung der Werbeleistung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftund/oder Hardware oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten oder durch Ausfall des jeweilig zum Einsatz kommenden ContentManagement-Systems, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Durchführung der Werbeleistung andauert.
Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und verjähren gegenüber Unternehmern abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits nach einem Jahr. Darüber hinausgehende Garantien übernimmt Heise nicht.
§ 10 Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Kunde die Werbelösung unverzüglich nach der Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel ohne schuldhaftes Zögern zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Einschaltung der Werbeleistung als genehmigt. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachverträgliche Änderungen.
§ 11 Ausfall oder Verschiebung
Fällt die Durchführung einer Werbeleistung aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung der Werbeleistung wie bei einer Partnerzone nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht nur um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Kunde hiervon informiert. Die Information erfolgt vor der Umsetzung, sofern dieses zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Sofern der Kunde der Verschiebung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen widersprochen hat, gilt dieses als Einverständnis des Kunden.
Im Falle, dass die Werbeleistung nicht vorverlegt oder nachgeholt werden kann oder im Falle des Widerspruches des Kunden, hat dieser einen Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit diese nicht bereits verbraucht sind. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
§ 12 Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber Heise sind unabhängig der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüche Dritter können nicht verlangt werden.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Heise für jede Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des Preises der Werbeleistung.
Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe oder leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter sind oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen vorhersehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
Durch Zeitablauf können Änderungen bei Rechtsquellen, deren Interpretationen sowie in der Rechtsprechung eintreten. Derartige Änderungen können die Gültigkeit von Aussagen innerhalb der Werbelösungen wie im Webcast oder im Whitepaper beeinflussen. Eine Verpflichtung auf diese Änderungen hinzuweisen besteht nicht. Heise übernimmt daher keine Gewährleistung oder Garantie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Inhalte. Heise haftet nicht für den Inhalt der vom Kunden gelieferten Industrieinformationen.
§ 13 Preise
Die Preise errechnen sich anhand der jeweiligen für die Werbeleistung festgelegten Werte wie Views für eine Partnerzone, Leads für Whitepaper und Webcasts oder Downloads beim Whitepaper Hosting.
§ 14 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Heise kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Ausführung Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen Heise, auch während der Laufzeit des Vertrages für die gebuchte Werbeleistung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeiträge abhängig zu machen.
§ 15 Kündigung
Kündigungen der Werbelösungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Die Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Zu dieser außerordentlichen fristlosen Kündigung sind die Parteien berechtigt, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Heise ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat, der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von Heise zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt.
Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann Heise mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens Heise hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlich erfolgte Schaltung des oder der Werbemittel errechnet, an Heise zu erstatten.
§ 16 Datenschutz
Der Abwicklung des Auftrages erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde garantiert die Einhaltung der Privacy Policy von Heise, die im Rahmen der Online-Präsenz von Heise abrufbar ist.
§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz von Heise.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Heise. Soweit Ansprüche von Heise nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verleg, ist als Gerichtsstand der Sitz von Heise vereinbart.
§ 18 Schlussbestimmungen
Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail entspricht dabei der Schriftform. Bei Versendung per Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgebend.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich der Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der
beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Letzte Version: 01.04.15