„Allgemeine Geschäftsbedingungen der heise conferences GmbH für alle Veranstaltungen von heise conferences und  deren Partnerveranstaltungen. 

 
§ 1 Geltungsbereich 
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Veranstalter und Sponsoren/ Partnern/oder Ausstellern (nachfolgend „Kunde“ genannt) geschlossenen Verträge für die Durchführung von Veranstaltungen durch die der heise conferences GmbH („Veranstalter“). Der Einbeziehung abweichender AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

 
§ 2 Veranstalter 
Veranstalter ist die heise conferences GmbH, Karl-Wiechert-Allee 10, 30625 Hannover. 

  

§ 3 Zustandekommen des Vertrags 

Der Kunde kann aus einer vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Verkaufsunterlage verschiedene Pakete wählen und teilt diesem seine Auswahl mit. Der Vertrag kommt mit einer Bestätigung durch den Veranstalter zu Stande. 

§ 4 Leistungen/ Kosten 

Die Leistungen des Veranstalters und die damit verbundenen Kosten richten sich nach der Auswahl des jeweiligen Pakets. Die einzelnen Bestandteile des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages können den Verkaufsunterlagen entnommen werden. 

§ 5 Zahlungsbedingungen 

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Zustandekommen des Vertrages durch den Veranstalter. Die Zahlung wird spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und über die Standfläche anderweitig zu verfügen. 

Hinsichtlich der zu ersetzenden Kosten gilt § 7 dieser AGB. Zahlt der Kunde nicht, wird er von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. 

§ 6 Standvergabe/ Werbung 

Die Standvergabe erfolgt durch den Veranstalter. Die vor der Veranstaltung bekannt gegebenen Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich. Kosten, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Zeiten entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers. Kunden dürfen nur an ihren Ständen oder vom Veranstalter zugewiesenen Werbeflächen Exponate und Werbemittel nutzen. 

§ 7 Stornierung 

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: 

• Bei Stornierung ab Anmeldung/ Zulassung: 50 % Stornogebühren auf den laut Vertrag zu zahlenden Preis 

• Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % Stornogebühren auf den laut Vertrag zu zahlenden Preis 

• Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% Stornogebühren auf den laut Vertrag zu zahlenden Preis 

§ 8 Gewährleistung/ Haftung 

Der Veranstalter übernimmt weder Obhutspflicht noch Haftung für Verlust oder Schäden an Ausstellungsgütern und Standeinrichtungen des Kunden. Der Veranstalter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer Garantie oder Zusicherung unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. 

Falls der Veranstalter für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet, ist die Haftung der Höhe nach für alle unter diesem Vertrag und seinen zugehörigen Einzelverträgen insgesamt eingetretenen Schäden pro Kalenderjahr auf die nach diesen Verträgen insgesamt zu zahlende Vergütung pro Kalenderjahr beschränkt. Die unbeschränkte Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter, 

leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.  

§ 9 Vorbehalte, höhere Gewalt und andere zwingende Gründe 

§ 9.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Inhalt der Veranstaltung geringfügig zu verändern, Ersatzreferenten einzusetzen, Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen und die Veranstaltung zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. 

§ 9.2 Liegen durch den Veranstalter nicht zu vertretende zwingende Gründe, insbesondere ein Fall höherer Gewalt vor, welche die Absage der ursprünglich geplanten Veranstaltung zur Folge haben, gilt die folgende Regelung: 

a) Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispiele für solche Ereignisse sind Arbeitskampf, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, politische Unruhen, die Gefahr durch gemeingefährliche (bspw. biologische, biochemische, kernenergetische) Stoffe, Krankheitsgefahren (bspw. Pandemien, Epidemien, Seuchen), Naturkatastrophen (bspw. Stürme, Erdbeben, Überschwemmungen) oder hierauf beruhende Folgewirkungen. Sonstige zwingende Gründe liegen insbesondere auch in nicht durch den Veranstalter zu vertretenden behördlichen Eingriffen und Maßnahmen (bspw. bei Anordnungen oder Allgemeinverfügungen), die der Durchführung der Veranstaltung in der ursprünglich geplanten Art und Weise entgegenstehen. 

b) Wird die Veranstaltung aus den in § 9.2 a) genannten Gründen ersatzlos abgesagt, erhält der Kunde vom Veranstalter eine Rückzahlung in Höhe von 80 Prozent des jeweils gebuchten Paketpreises. Die einbehaltenen Kosten in Höhe der 

verbleibenden 20 Prozent dienen der Teilfinanzierung bereits entstandener Kosten wie Standortmiete, Catering, Standbau und Marketing. Der Veranstalter bietet in Höhe des vorgenannten Anteils (20 Prozent des ursprünglich gebuchten Paketpreises) eine kostenfreie Marketingkompensation in seinen Medien, die der Kunde im Zeitraum von zwölf Monaten nach ersatzlos erfolgter Absage der Veranstaltung in Anspruch nehmen kann. 

c) Als Alternative zur Absage aus den in § 9.2 a) genannten Gründen behält sich der Veranstalter die Online-Durchführung der Veranstaltung vor. In diesem Fall erfolgt eine Rückzahlung durch den Veranstalter in Höhe von 50 Prozent des ursprünglich gezahlten Paketpreises an den Kunden. Die Entscheidung über die Durchführung einer Online-Veranstaltung liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters.

d) Weitere Ansprüche des Kunden wie beispielsweise Schadensersatz sind in den in § 9 genannten Fällen ausgeschlossen. 

§ 9.3 Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, hat der Kunde einen Anspruch auf volle Erstattung des entrichteten Entgelts. Darüber hinausgehende Ansprüche wie zum Beispiel Schadenersatz bestehen nicht. 


§ 10 Sonstiges 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

Änderungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die ungültige Regelung wird ggf. durch eine Klausel ersetzt, die dem Gewollten am nächsten kommt.  


Hannover, November 2025